Erleichterungen bei 2G Plus

Erleichterungen bei 2Gplus

Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung ab 04.12.2021 von der Testpflicht

Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, werden nach einem Beschluss der
Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt.

Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche vorgenommen, bereits ab Samstag soll die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit erfolgter Auffrischungsimpfung aber möglichst im ganzen Land umgesetzt werden.

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